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01.06.2021

Änderungen in den EKAS Richtlinien «Flüssiggas» und «Brennbare Flüssigkeiten»

An den EKAS-Richtlinien «Flüssiggas» (EKAS 6517) und «Brennbare Flüssigkeiten» (EKAS 1825) wurden kleinere Änderungen vorgenommen. In der Richtlinie «Brennbare Flüssigkeiten» wurden in erster Linie Anpassungen an das aktuelle Chemikalienrecht und die Brandschutzvorschriften gemacht. Zu einer Totalüberarbeitung dieser Richtlinie wird es zu einem späteren Zeitpunkt kommen. In der Richtlinie «Flüssiggas» wurden redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen umgesetzt. Zudem wurde eine Lücke bezüglich der Ausbildung der Kontrolleure von Einrichtungen im Gewerbe und Haustechnik geschlossen.

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